Für ein Team aus dem Ausland ist die Frage praktisch: Wer füllt bei der Ankunft welches Formular aus, und was passiert, wenn der Einsatz aus zwei Wochen ein halbes Jahr wird. Die Antworten stehen im Bundesmeldegesetz, ergänzt um Thüringer Landesrecht. Diese Seite gibt die Vorschriften mit Absatz und Satz wieder. Eine Rechtsberatung ist sie nicht; verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Meldebehörde.
Wer den Meldeschein unterschreibt
§ 29 Absatz 2 Satz 1 BMG richtet sich an beherbergte ausländische Personen. Sie unterschreiben am Tag der Ankunft handschriftlich einen besonderen Meldeschein mit den Daten aus § 30 Absatz 2 BMG. Für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit enthält die Vorschrift keine solche Pflicht.
Die Unterschrift ist höchstpersönlich. Bucht eine Firma zehn Zimmer, unterschreibt trotzdem jeder betroffene Beschäftigte für sich, nicht die Disposition im Büro. Mitreisende ausländische Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder erscheinen nach Satz 2 nur der Zahl nach.
Wen die Pflicht trifft, hängt am Haus: § 29 Absatz 1 BMG spricht von Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen. Der Wortlaut steht in § 29 BMG.
Acht Angaben, mehr nicht
§ 30 Absatz 2 BMG zählt auf, was der Meldeschein enthält, und lässt daneben nichts zu.
| Nummer | Angabe |
|---|---|
| 1 | Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise |
| 2 | Familienname |
| 3 | Vornamen |
| 4 | Geburtsdatum |
| 5 | Staatsangehörigkeiten |
| 6 | Anschrift |
| 7 | Zahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit |
| 8 | Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers |
Absatz 3 lässt eine Ausnahme zu: Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass für Fremdenverkehrs- und Kurbeiträge weitere Daten erhoben werden dürfen. Ob und wie Thüringen davon Gebrauch macht, sagt Ihnen die Meldebehörde.
Pass vorlegen, Angaben abgleichen
Namentlich erfasste ausländische Personen weisen sich nach § 29 Absatz 3 BMG mit einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz aus. Die Leitung der Beherbergungsstätte vergleicht die Angaben im Schein mit dem Dokument und vermerkt Abweichungen. Auch das Fehlen eines gültigen Dokuments wird vermerkt.
Für Kolonnen aus Polen, Rumänien oder Tschechien heißt das schlicht: Ausweis oder Pass ins Handgepäck, nicht in die Werkzeugkiste im Transporter. Wer ihn bei der Ankunft zur Hand hat, ist in zwei Minuten durch.
Ein Jahr aufbewahren, dann vernichten
§ 30 Absatz 4 Satz 1 BMG setzt zwei Fristen hintereinander. Die ausgefüllten Scheine sind vom Tag der Abreise an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Wird das Verfahren elektronisch geführt, gelten dieselben Fristen für Speicherung und Löschung.
Den in § 34 Absatz 4 BMG genannten Behörden sind die unterschriebenen Scheine auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Elektronisch erhobene Daten werden maschinenlesbar zur Verfügung gestellt.
Gruppen über zehn Personen
Reist eine Gesellschaft von mehr als zehn Personen an, trifft die Unterschriftspflicht nach § 29 Absatz 2 Satz 3 BMG nur den Reiseleiter. Er gibt die Anzahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit an. Unterhalb dieser Schwelle unterschreibt jede ausländische Person selbst.
Bei uns kommen solche Größen vor: In den Erfurter Häusern finden bis zu 150 Personen gleichzeitig Platz, in Bischleben-Stedten ist eine ganze Unterkunft für 30 Personen anmietbar. Wie sich das auf die Zimmerverteilung auswirkt, steht unter Gruppenunterkunft.
Papier, Karte oder eID
Seit der Neufassung des § 29 Absatz 5 BMG ist der handschriftliche Schein nicht mehr der einzige Weg. Mit Zustimmung der beherbergten Person dürfen die Daten elektronisch erhoben werden, wenn diese die Richtigkeit am Ankunftstag bestätigt.
Das Gesetz nennt dafür drei Verfahren: einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit starker Kundenauthentifizierung, den elektronischen Identitätsnachweis oder das Vor-Ort-Auslesen der eID-Karte. Weitere Verfahren kann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf Antrag für höchstens fünf Jahre zur Erprobung zulassen.
Drei Monate, sechs Monate: wann das Bürgeramt ins Spiel kommt
Ein Montageeinsatz wird selten kürzer als geplant. Deshalb lohnt der Blick auf die Fristen, bevor aus dem Zimmer eine Adresse wird.
| Frist | Was gilt | Vorschrift |
|---|---|---|
| über 3 Monate ohne gemeldete Wohnung im Inland | Anmeldung binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde | § 29 Absatz 1 Satz 2 BMG |
| über 6 Monate Aufnahme in der Beherbergungsstätte | allgemeine Meldepflicht nach § 17 oder § 28 BMG | § 29 Absatz 1 Satz 1 BMG |
| Anmeldung nach Einzug in eine Wohnung | binnen zwei Wochen | § 17 Absatz 1 BMG |
| Bestätigung des Wohnungsgebers | innerhalb derselben Frist | § 19 Absatz 1 BMG |
| Aufbewahrung des Meldescheins | ein Jahr ab Abreisetag | § 30 Absatz 4 BMG |
Wer sich anmeldet, braucht eine Wohnungsgeberbestätigung. Welche Angaben darauf stehen müssen, zählt Absatz 3 der Vorschrift auf; der Wortlaut steht in § 19 BMG. Sprechen Sie uns darauf an, bevor Sie zum Amt gehen. Wie lange Fachkräfte typischerweise bleiben, steht unter Unterkunft für Fachkräfte.
Thüringer Landesrecht und das Erfurter Bürgeramt
Das Bundesmeldegesetz gilt bundesweit, die Ausführung liegt bei den Ländern. In Thüringen regelt das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes unter anderem die Zuständigkeit der Meldebehörden und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 54 BMG. Ergänzend gilt die Thüringer Meldeverordnung.
Meldebehörde ist in Erfurt das Bürgeramt der Landeshauptstadt. Für Gäste in der Schmidtstedter Straße 30A ist das ein kurzer Weg: Der Parkplatz am Bürgeramt liegt rund 200 Meter vom Haus entfernt. Termine und Unterlagen erfragen Sie direkt beim Amt, nicht bei uns.
Was ein Verstoß kostet
§ 54 Absatz 3 BMG zieht zwei Linien. Für die Fälle des Absatzes 2 liegt der Bußgeldrahmen bei bis zu tausend Euro. Darunter fallen die nicht rechtzeitige Anmeldung, die fehlende Unterschrift auf dem Meldeschein, das Nichtbereithalten der Scheine und eine zu kurze Aufbewahrung.
Deutlich höher liegt der Rahmen mit bis zu fünfzigtausend Euro, wenn jemand entgegen § 19 Absatz 6 BMG eine Wohnanschrift anbietet, obwohl ein Bezug weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Eine Scheinadresse für die Anmeldung gibt es bei uns nicht; gemeldet wird nur, wer tatsächlich wohnt.
Vor der Anreise kurz abstimmen
Nennen Sie uns Personenzahl, Zeitraum und die Staatsangehörigkeiten im Team. Dann sagen wir Ihnen, welche Unterlagen bei der Ankunft gebraucht werden und wie der Check-in ohne Wartezeit läuft.
Sie erreichen uns unter 030 7593 8301, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, oder per Mail an info@monteurzimmer-in-erfurt.de. Das Formular weiter unten auf dieser Seite geht genauso; was steuerlich an der Übernachtung hängt, steht unter Übernachtungskosten und Steuer.
